Abstimmung über das Energiegesetz

 

Am 28. November 2021

Die Direktion der Justiz und des Innern hat mit Verfügung vom 15. Juli 2021 festgestellt, dass das Volksreferendum gegen den Beschluss des Kantonsrates vom 19. April 2021 zur Änderung des Energiegesetzes (Umsetzung der MuKEn 2014) zustande gekommen ist. Die vom Regierungsrat unter Vorbehalt des Zustandekommens des Referendums angeordnete kantonale Volksabstimmung über die Änderung des Energiegesetzes (RRB 785/2021) findet am 28. November 2021 statt.